Mit dem Download von NC GBook stimmen Sie folgender Lizenzvereinbarung zu:
Dieses Softwareprodukt ist urheberrechtlich geschützt. Es wird nicht an Sie
verkauft, sondern lediglich an Sie lizenziert.
Teile dieses Softwareprodukts bestehen aus Fremdsoftware, die anderen
Lizenzbestimmungen unterliegt. Diese Teile sind von folgenden Bestimmungen
ausgenommen und beinhalten die jeweilige Lizenzvereinbarung in Form von
Kommentaren im Quellcode oder als separate Datei im Unterverzeichnis der
Fremdsoftware.
» Lizenzgewährung
Sie dürfen dieses Softwareprodukt kostenfrei beliebig oft benutzen. Dabei
müssen die sichtbaren (am Ende jeder Seite der Software) und nicht sichtbaren
(im Quellcode) Copyright-Hinweise unverändert bestehen bleiben.
Die Erlaubnis zur Entfernung des sichtbaren Copyright-Vermerks kann
kostenpflichtig erworben werden. Diese Erlaubnis gilt jeweils für eine Website.
Jede einzelne Domain, die nicht auf dasselbe Angebot verlinkt ist, zählt dabei als
separate Domain, für die jeweils eine Erlaubnis zur Entfernung des Vermerks zu
erwerben ist.
Beispiel: Sie betreiben auf einem Server z.B. einen
Kleinanzeigenmarkt und auf demselben Server noch eine Vereinsseite – in beiden
Seiten wird die Software eingesetzt. Hier ist die Erlaubnis zur Entfernung des
Copyright-Vermerks zweimal zu erwerben. Betreiben Sie aber eine Homepage,
auf den zwei oder mehr Domainnamen verlinken – also zum gleichen Angebot führen –
so ist in diesem Fall nur eine Erlaubnis notwendig.
» Beschreibung weiterer Rechte und Beschränkungen
Sie dürfen das Softwareprodukt beliebig verändern, insofern das geänderte Softwareprodukt
in keiner Weise an Dritte weitergegeben wird und alle Copyright-Vermerke im
Quelltext unangetastet bleiben.
Sie dürfen das Softwareprodukt niemandem verkaufen, vermieten, verleasen
oder verleihen.
» Urheber- und Markenrechte
Das Softwareprodukt sowie sämtliche, mit diesem im Zusammenhang stehenden Marken-
und Nutzungsrechte sind Eigentum von Net Concept 24. Das Softwareprodukt ist
urheberrechtlich durch nationales Recht geschützt. Sie müssen das Softwareprodukt
im Hinblick auf Archivzwecke wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk
behandeln, und Sie dürfen die das Softwareprodukt begleitenden (Druck-)Materialien
nicht vervielfältigen.
Sie dürfen die Hinweise auf Urheberrechte nicht von dem Softwareprodukt entfernen,
sie modifizieren oder verändern (Ausnahme siehe "Lizenzgewährung"). Dies bezieht
sich insbesondere auch auf Hinweise, die auf der Webseite erscheinen oder über
das Internet zugänglich sind, oder die sonst im Softwareprodukt enthalten sind
oder durch dieses geschaffen werden.
» Gewährleistungsausschluss
Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Software-Produkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellt Net Concept 24 das Software-Produkt so zur Verfügung "wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich – aber nicht begrenzt auf – die implizite Gewährleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Software-Produkts liegt bei Ihnen. Sollte sich das Software-Produkt als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
» Haftungsbegrenzung
In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist Net Concept 24 Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn Net Concept 24 über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
» Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.
